Wann ist das ESEF-Berichtsformat verpflichtend und wer ist davon betroffen?
Mit dem European Single Electronic Format (ESEF) tritt die Finanzberichterstattung in das EU-einheitliche digitale Zeitalter ein.
Verpflichtet im Rahmen der Transparenzrichtlinie 2013/50 EU des Europäischen Parlaments sind Emittenten, deren Wertpapiere an einem regulierten Markt in der EU notiert sind. Für Geschäftsjahre beginnend ab dem 01.01.2020 müssen Emittenten ihre Jahresfinanzberichte (z.B. HGB-Jahresabschluss, IFRS-Konzernabschluss) im von der ESMA (European Securities and Markets Authority) geforderten amtlichen Format (XHTML) über das Officially Appointed Mechanism (OAM), in Deutschland das Unternehmensregister, der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
Der Deutsche Bundestag hat am 18.06.2020 das Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (ESEF) verabschiedet, demnach müssen Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger im ESEF-Berichtsformat eingereicht werden. Somit haben Emittenten ihre gesamten Jahresfinanzberichte künftig im XHTML-Format zu erstellen. Sollten diese Anforderung nicht erfüllt werden, droht ein Bußgeld seitens der BaFin.
Was ist das Ziel des ESEF-Berichtsformats?
Ziel ist es gemäß Transparenzrichtlinie 2013/50 EU, zum Nutzen von Emittenten, Anlegern und zuständigen Behörden die Berichtserstattung zu vereinfachen sowie die Zugänglichkeit, Analyse und Vergleichbarkeit von Jahresfinanzberichten zu erleichtern.
Was muss ich bei der Erstellung der Jahresfinanzberichte im ESEF-Berichtsformat beachten?
IFRS-Konzernabschlüsse müssen gemäß Transparenzrichtlinie 2013/50 EU darüber hinaus mittels Inline XBRL etikettiert werden. Für Geschäftsjahre beginnend ab dem 01.01.2020 betrifft die neue Auszeichnungspflicht zunächst die primären Abschlussbestandteile der IFRS-Konzernabschlüsse (wie z.B. Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung), sowie zehn Basis-Unternehmensinformationen (wie z.B. Name, Sitz, Rechtsform). Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2022 beginnen, weitet sich die Verpflichtung zur Auszeichnung auch auf Anhang-Informationen aus. Um den zunehmend komplexen Anforderungen gerecht zu werden empfiehlt sich eine technische Lösung.
Was muss ich bei der Einreichung beachten?
In Deutschland müssen Sie künftig Ihre Jahresfinanzberichte Im ESEF-Berichtsformat für die handelsrechtliche Offenlegung i.d.R. beim Bundesanzeiger einreichen. Um den Vorgaben der ESMA gerecht zu werden,wird Ihr Jahresfinanzbericht dann automatisch an das Unternehmensregister weitergeleitet, wo die Jahresfinanzberichte der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Sollten Sie als Emittent nicht der handelsrechtlichen Offenlegung unterliegen, können Sie Ihren Jahresfinanzbericht im ESEF-Berichtsformat direkt im Unternehmensregister einreichen.
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